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Ihr Suchbegriff lautet: Donatio; Donation - Titelbeitrag:
Donatio; Donation [latine.] Donatio; |
Jede Freigebigkeit (largitio), im öffentlichen und privaten Bereich. Sie drückt Dank, Bitte, Ehrung etc. aus. Dazu gehören im öffentlichen Bereich besonders auch:
die Verleihung des Bürgerrechts,
Freilassung von Sklaven,
Geschenke von oder an Bundesgenossen, Gesandtschaften, fremde Könige,
besonders die Schenkung, durch die jemand absichtlich (animus donandi) sein Vermögen mindert und den Beschenkten bereichert.
Geldgeschenke der Machthaber an ihre Soldaten (seit dem Ausgang der Republik üblich, um sich ihrer Loyalität zu versichern).
Donativa der Kaiser an die Soldaten und das Volk aus verschiedenen Anlässen, jedenfalls zur Thronbesteigung (Liste des Augustus: R.Gest.div.Aug.15).
Die Donatio erfolgte durch unmittelbare Zuwendung oder durch ein einklagbares Versprechen.
Einschränkungen erfuhr die donatio durch
a) die "lex Cincia de donis et muneribus" (204 v.Chr.), die Schenkungen nur in beschränktem Umfang an bestimmte Personen (personae exceptae) wie Blutsverwandte, Verschwägerte) erlaubte. Später konnte der Praetor eine Ausnahmeregelung gestatten (exceptio legis Cinciae).
b) in der Kaiserzeit durch Insinuation, die Eintragung der Donatio in öffentliche Bücher, zuerst unter Severus Alexander. Iustinianus gestatte Ausnahmeregelungen.